Öffentliche Hand muss schneller zahlen

On 29. März 2013, in Allgemein, by Hajo SoIImann

Ab sofort müssen Auftragnehmer nicht mehr so lange auf die Begleichung Ihrer Rechnung durch öffentliche Auftraggeber warten. Laut einer Umfrage des KSV 1870 dauerte es im Vorjahr durchschnittlich 42 Tage, bis der Auftragnehmer für seine Leistung bezahlt wurde. Das am 20. März im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Zahlungsverzugsgesetz verpflichtet nun auch die öffentliche Hand, Ihre Rechnungen innerhalb von maximal 30 Tagen zu begleichen. Der Auftraggeber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass der Betrag bis zu dieser Frist auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist. Kürzere Zahlungsziele können natürlich festgelegt werden. Verlängerungen sind im öffentlichen Bereich aber nur in speziellen Fällen, wie zum Beispiel im Gesundheitswesen, möglich. Österreich folgt hiermit dem Artikel 12 der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie (EU-Richtlinie 2011/7/EU), die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Regelung bis 16. März 2013 umzusetzen.

 

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