Aufträge von öffentlichen Auftraggebern sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor,  Aufträge in Höhe von 4 Mrd. Euro werden pro Jahr vergeben. Bei Überschreiten eines gewissen Schwellenwerts (siehe unten) muss der Bedarf vorab öffentlich publik gemacht werden. Wenn Sie sich entschlossen haben auch davon zu profitieren und an Ausschreibungen teilzunehmen, beginnt nun als erster Schritt die Suche nach den für Ihr Unternehmen passenden Ausschreibungen.

 

Was ist eine Ausschreibung:

 

Gemäß §2 Z 10 des Bundesvergabegesetzes ist eine Ausschreibung „die an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von Unternehmern gerichtete Erklärung des Auftraggebers, in der er festlegt, welche Leistung er zu welchen Bestimmungen erhalten möchte“. Im Regelfall des sogenannten „offenen Verfahrens“ werden im Rahmen der Ausschreibungs-bekanntmachung die wichtigsten Eckpunkte des Auftragsgegenstands bzw. des Verfahrens veröffentlicht, während die Details (wie z.B. das Leistungsverzeichnis) in den Ausschreibungsunterlagen spezifiziert werden.

 

Wer muss ausschreiben

 

Dies wird im §3 des Bundesvergabegesetzes geregelt und bindet alle öffentlichen Auftraggeber, dies sind vor allem Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände aber auch andere öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel das Arbeitsmarktservice, Landeskrankenhäuser oder die Wirtschaftskammer.
Neben diesem klassischen Bereich unterliegen auch die sogenannten Sektorenbereiche dem Bundesvergabegesetz, zu diesen zählen Tätigkeiten  wie die Wasser- und Energieversorgung und auch Postdienste.

 

Ab welchen Beträgen muss ausgeschrieben werden

 

Hier gelten jeweils die sogenannten Schwellenwerte, das sind die Wertgrenzen,  ab wann ein Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden muss.

 

National

 

Im Rahmen des Konjunkturpaketes vom Mai 2009 wurden die Schwellenwerte gem. BVergG vorübergehend angehoben. Die folgenden Wertgrenzen gelten vorerst bis 31.12.2012:
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge:  100.000 €
Für Bauaufträge:  1.000.000 €
Das heißt,  wenn der geschätzte Auftragswert die oben genannten Grenzen überschreitet, dann muss ein öffentlicher Auftraggeber diesen Auftrag öffentlich ausschreiben.
In der aktuellen Entwurfsfassung der kommenden Novelle wurden die Schwellenwerte für die klassische Direktvergabe wieder auf 40.000 € bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen reduziert. Dafür  soll ein  neues Verfahren für Auftragswerte zwischen 40.000 € und 100.000 € eingeführt werden. Sobald die neue Fassung feststeht werden wir hier natürlich darüber berichten.

 

EU-weit

 

Ab 01.01.2012 gelten folgende Schwellenwerte, ab denen nicht nur national sondern auch EU-weit ausgeschrieben werden muss:
Für Bauaufträge:  5.000.000 €
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge:  200.000 €
Für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen:  400.000 €
Für Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen:  130.000 €

 

Wo finde ich Ausschreibungen

 

EU

 

Alle europaweiten Ausschreibungen sind  im Tender Electronic Daily erfasst und können unter http://ted.europa.eu/ aufgerufen werden.

 

Bundesebene

 

Ausschreibungen des Bundes sind im Amtlichen Lieferanzeiger zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Dieser kann auch online unter https://www.pep-online.at/CP/WZOnlineSearch.aspx  eingesehen werden.

Daneben veröffentlichen zahlreiche Gesellschaften und Institutionen auf Bundesebene ihre Ausschreibungen mittlerweile elektronisch auf eigenen Plattformen, wie zum Beispiel:
Die Bundesimmobiliengesellschaft
Die Bundesbeschaffung GmbH
Die ÖBB
Die Asfinag

 

Bundesländer

 

Ausschreibungen der Bundesländer werden in den jeweiligen Landesamtsblättern veröffentlicht:
Wien:  Amtsblatt der Stadt Wien
Burgenland: Landesamtsblatt für das Burgenland
Niederösterreich: Amtliche Nachrichten Niederösterreich
Steiermark: Amtsblatt für die Steiermark (Grazer Zeitung)
Kärnten : Amtsblatt des Landes Kärnten (Kärntner Landeszeitung)
Oberösterreich: Amtsblatt für Oberösterreich (Linzer Zeitung)
Salzburg : Amtsblatt der Behörden, Ämter und Gerichte Salzburgs (Salzburger Landes-Zeitung)
Tirol: Amtsblatt der Behörden, Ämter und Gerichte Tirols (Bote für Tirol)
Vorarlberg: Amtsblatt für das Land Vorarlberg

In den meisten Fällen sind die Ausschreibungen auch online abrufbar.

Ähnlich wie auf Bundesebene veröffentlichen auch zahlreiche Gesellschaften und Institutionen auf Landesebene ihre Ausschreibungen auf eigenen Plattformen wie zum Beispiel:
Die Landeskliniken-Holding
Die OÖ Gebietskrankenkasse

Aber auch die Städte und Gemeinden veröffentlichen ihre Ausschreibungen in ihren Amtsblättern und auch immer mehr auf ihren eigenen Websites.

 

 Ausschreibungsdienste

 

Ausschreibungsinformationsdienste  wie zum Beispiel http://www.infodienst-ausschreibungen.at sammeln die Ausschreibungen aus all den verschiedenen Portalen und Medien und stellen sie ihren Mitgliedern zur Verfügung.  Zudem umfassen diese Dienste zumeist eine Erstellung von Suchprofilen nach individuellen Suchkriterien und einen automatisieren E-Mailversand bei relevanten Treffern. Diese kostenpflichtigen Dienste bieten somit einen leichten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen ohne zeitintensive eigene Recherche in den verschiedensten Quellen.

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